AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden der Digifom GmbH

§ 1 Präambel
Die Digifom GmbH (nachfolgend auch „Digifom“, „Lizenzgeber“, „Dienstleister“ oder „Anbieter“ genannt) bietet verschiedene elektronische Lösungen und Dienstleistungen im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie E-Learning an, welche den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde liegen. Darunter inbegriffen sind das Bereitstellen eines Benutzerzugangs zu Internet-Plattformen; Bereitstellung von Diskussionsforen und Internet-Chatrooms; Erstellung von Online-Kursen; Erstellung von Individualsoftware; Übertragung von Nachrichten zwischen Computernutzern; Bereitstellen von Nutzungslizenzen; Weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen für Unternehmen.

§ 2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten auch für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden auch “Kunden”
genannt) und der Digifom. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von
Digifom bestätigt wurden. Digifom ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer
angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein
außerordentliches Kündigungsrecht.

§ 3 Identität des Vertragspartners
Der Vertrag kommt mit der Digifom GmbH zustande:
Digifom GmbH
August-Wiehe-Str. 6
59590 Geseke
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Joey Fleck
Handelsregisternummer: Amtsgericht Paderborn HRB 15129
USt-ID-Nr.: DE321456187.

§ 4 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Nutzung der von Digifom angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von Digifom bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird durch die erste Erfüllungshandlung (Zurverfügungstellung von Inhalten) oder in Textform durch Digifom bestätigt. Soweit sich Digifom zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Digifom ist berechtigt, die Annahme des Antrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
Wird ein Vertrag mit der Digifom abgeschlossen, beginnt dieser mit Datum der ersten Erfüllungshandlung, soweit dies nicht
anderweitig vereinbart wurde. Die Verträge werden mit unbestimmter Dauer geschlossen und können von beiden
Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Vertragsende ordentlich gekündigt werden. Die Verträge verlängern sich automatisch um die Laufzeit des gebuchten Abonnements, mindestens jedoch um ein Jahr, es sei denn, Sie kündigen in Textform mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Vertragsende beziehungsweise nach erfolgter Verlängerung von 14 Tagen zum verlängerten Laufzeitende. Ein etwaiger Testzugang endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Testzeitraums und muss nicht gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und wird mit Eingang wirksam. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet. Mit der Kündigung eines Abonnements, welches von der Digifom bereitgestellt wird, erlischt auch ein etwaiges PayPal-Abonnement, sofern dieses besteht. Nach Ablauf des Abonnements wird der Zugriff des Nutzers auf das System gesperrt.

§ 6 Leistungsumfang
Digifom stellt dem Kunden gemäß dem jeweiligen Produkt die technischen Bedingungen für die Publizität von Programmen
im Internet zur Verfügung und sichert dem Kunden gegenüber einer Erreichbarkeit der Dienste von 99,8% des jeweiligen
Produkts im Jahresmittel zu, wenn diese auf einem von Digifom betreuten Server liegen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Rechner aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Digifom liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind. Gleiches gilt für Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen und vorher als Wartungsfenster mitgeteilt wurden, werden als verfügbar
gewertet.

Bei Einschränkungen des Leistungsumfanges besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist Digifom berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wiedereinzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht geltend gemacht werden. Bei einer grundlegenden Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet wird Digifom erlaubt außerordentlich zu kündigen, wenn es dadurch für Digifom unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.
Die Anmeldung zu Live-Webinaren, die von Digifom angeboten werden, sind verbindlich, sobald sie von Digifom bestätigt werden. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Der Anbieter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder der Erkrankung der Lehrkräfte sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, ein angekündigtes Live-Webinar abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

§ 7 Lizenzbedingungen
Wenn das von Digifom angebotene Produkt unter kommerzieller Lizenz liegt, darf das Produkt für die gewerbliche Nutzung in Übereinstimmung mit den in diesen AGB geregelten Lizenzbedingungen verwendet werden. Eine erworbene Lizenz für ein Produkt, dass unter kommerzieller Lizenz steht, berechtigt eine Kopie des Produkts in der IT-Infrastruktur des Kunden oder auf einem vom Kunden benannten Gerät von einem einzigen Benutzer. Im Falle von Volumenlizenzen hat der Kunde dafür Sorge zu trage, dass die zulässige Anzahl, die in der Rechnungsstellung der erworbenen Lizenzen angegeben ist, nicht überschritten wird. Nutzt der Kunde das Produkt in einem Umfang, der die von ihm erworbenen Nutzungsrechte qualitativ oder quantitativ übertrifft, so verpflichtet er sich, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte beim Lizenzgeber zu erwerben. Digifom ist in diesem Fall berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Digifom behält sich das Recht vor, Dateien oder Zugänge auf die in der Rechnungsstellung erworbene Höhe der Lizenzen zu begrenzen. Der Kunde kann während der Geschäftszeiten von Digifom zeitnah zusätzliche Lizenzen anfordern. Digifom behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob der Kunde zusätzliche Lizenzen erhält. Der Kunde erhält durch den Vertragsabschluss Zugang zu den lizenzierten Inhalten über eine von Digifom vorgegebene Authentifizierungsmethode (z.B. Username, Passwort oder IPAuthentifizierung).

§ 8 Anzuwendendes Recht
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als
dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.

§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der Gesamtleistung, die Digifom dem Kunden in Rechnung stellt, räumt Digifom dem Kunden im
Rahmen der Erbringung der Leistung ein einfaches, nicht-ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes und nicht
unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Selbst erstellte Inhalte vom Kunden, wie z.B. Kursmaterialien, Lernmaterialien, Bilder, Texte und Chatverläufe sind davon ausgenommen. Digifom behält sich das Recht vor, den Zugang zur Software oder dem bereitgestellten Service bis zum Eingang der ausstehenden Zahlung zu sperren. Alle Originale und Quellcodes sind bei Verlangen an Digifom zurückzugeben. Selbiges gilt für informationstechnische Ideen, Abläufe und Workflows.

§ 10 Vergütung
Sämtliche von Digifom angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders
gekennzeichnet. Die vereinbarten Grundentgelte sind gemäß vertraglicher Vereinbarung jeweils im Voraus zahlbar und
werden mit Zugang der Rechnung fällig. Zahlungen des Kunden an den Anbieter für die Nutzung innerhalb von
Internetdiensten oder für weitere Produkte innerhalb des Systems, können per elektronischen Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Vorkasse und PayPal erfolgen. Im Falle der Abrechnung über Digifom wird Digifom durch den Kunden berechtigt, die von Ihm zu leistende Zahlung zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Wenn die Kosten für ein Abonnement oder einer gestellten Rechnung nicht fristgerecht auf dem Bankkonto der Digifom verbucht ist, so ist Digifom befugt, den Zugriff des Kunden auf den bereitgestellten Service einzustellen, bis das vereinbarte Entgelt eingegangen ist. Dies gilt insbesondere auch für andere von Digifom erbrachte Serviceleistungen wie beispielsweise Online Plattformen oder Individualsoftware. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff auf das System oder den erbrachten Service wieder freigegeben. Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Digifom für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Sofern Digifom auf Basis von Open Source-Software (bspw. Magento, WordPress, TYPO3, Shopware, Redaxo, …) anbietet, gilt der Funktionsumfang der jeweils eingesetzten Version als Grundlage des Vertrags. Jede Abweichung von der Standardsoftware, sofern nicht durch Digifom bestätigt, gilt als Abweichung von der Standardsoftware und wird entsprechend des tatsächlichen Aufwands abgerechnet. Für die Entwicklung von Webprojekten ist kundenseitig eine Server-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Steht diese mit der Auftragserteilung nicht bereit, übernimmt Digifom die Bereitstellung einer Entwicklungsumgebung. Die hierfür anfallenden, marktüblichen Kosten trägt der Kunde. Änderungen der Entwicklungsumgebung im Zeitraum der Entwicklung (zwischen initialer Auftragserteilung und der Abnahme des initialen bzw. aller betreffenden Aufträge) werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet.

§ 11 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen
abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über
längere Zeit oder erfordert er von Digifom finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% zur Projektmitte und 25% nach Fertigstellung der gesamten Arbeiten und Online-Schaltung. Handelt es sich um eine Software und soll das Werk vor finaler Abnahme vom Entwicklungsserver auf eine kundeneigene Infrastruktur umgezogen werden, so ist die Vergütung unverzüglich zu 100% fällig.
Die abschließende Bezahlung ist vor Umzug auf ein kundeneigenes System fällig und zu zahlen. Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit tritt Verzug bereits mit Fälligkeitseintritt ein. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von Digifom nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz gem.§ 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) zu entrichten Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar. Digifom behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, sofern diese Dienstleistungen nicht von Digifom sondern von einem nach schriftlicher Bestätigung des Kunden beauftragten Drittunternehmen erbracht und Digifom in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Kunden mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, die Bestätigung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen mit einer Frist von 10 Werktagen ab Kenntnis von der Preiserhöhung zu kündigen. Sofern die Fälligkeit einer Verfügung aus Sicht von Digifom überschritten wird, schuldet Digifom nicht mehr die Hauptleistung und auch nicht die (gewohnheitsmäßig) geschuldeten schriftlich zugesagten Leistungen.

§ 12 Sonder- und Nebenleistungen
Sonderleistungen und Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen oder den in diesen AGB benannten Serviceleistungen von Digifom hinausgehen, werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gesondert berechnet. Darunter fallen beispielsweise erhöhte Serviceleistungen wie Besprechungen und Telefonate. Diese sind detailliert von der Digifom in der Rechnung ersichtlich auszuweisen. Digifom ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen, sofern der Auftraggeber sein Einverständnis erteilt. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Digifom abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Digifom im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben und für die Erbringung der Dienste für den Kunden erforderlich sind. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Softwareerweiterungen, den Einkauf von Softwareprodukten, die Beauftragung von externen Spezialisten, Materialien, für die Anfertigung von Fotos, der Lizenzerwerb von Fotos oder Grafiken, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern diese von der Digifom in Vorleistung erworben werden. Eine angemessene Verwaltungsgebühr für die Abwicklung der Sonderleistungen und Nebenkosten, sind vom Auftraggeber vollständig zu erstatten. Sofern erforderlich wird Digifom beim Einkauf von Lizenzen Steuern im Reverse-Charge-Verfahren abführen und eventuell anfallende Kosten wie Kapitalertragssteuer für einzelne Lizenzen abführen. Die hierfür anfallenden Kosten und Steuern hat der Kunde zu tragen – auch sofern sie zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht bekannt gewesen sein sollten. Eine Einweisung in ein von Digifom entwickelten System ist nicht impliziter Bestandteil jedweden Angebots. Sofern eine Schulung gewünscht ist, ist diese separat von Digifom angeboten und muss kundenseitig beauftragt werden. Die Dokumentation oder Präsentation von Projektdetails oder über das Angebot hinausgehende Beschreibungen einer Lösung durch Digifom, bedürfen der schriftlichen Beauftragung des Kunden. Die Ausfertigung einer solchen Dokumentation oder Präsentation ist in jedem Fall entsprechend des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten.

§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz
Digifom verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und diese – soweit nicht zur Erzielung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Digifom hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solchen Geschäfts und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäft und Betriebsgeheimnisse von Digifom. Der Kunde
ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten zur
Abwicklung des Geschäftsverhältnisses EDV mäßig gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass Digifom und beauftragte Erfüllungsgehilfen Ihre Daten maschinell gemäß § 33 Absatz 1
Bundesdatenschutzgesetz sowie gemäß §4 der Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) verarbeiten. Der Kunde ist berechtigt,
jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei Digifom abzufragen.
Digifom verpflichtet sich, diese Daten allein zur Leistungserbringung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn diese Dritte sind an der Leistungserstellung beteiligt und der Kunden hat vorher sein Einverständnis erteilt. Der Kunde stellt Digifom von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich kundenseitig überlassener Daten frei. Soweit nicht anders vereinbart, gestattet der Kunde die Kommunikation per E-Mail, SMS und Telefon.
Trotz aller Sorgfalt können bei der Kommunikation per E-Mail Computerviren o.ä. übertragen werden. Der Kunde hat
entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um Schäden an seinen Systemen zu verhindern. E-Mails und SMSNachrichten können durch Dritte mitgelesen werden. Dieses Risiko kann durch Verschlüsselung gemindert aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

§ 14 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die Digifom oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche
oder rechtswidrige Nutzung der bereitgestellten Leistung entstehen.

§ 15 Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung können
gegenüber Digifom und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur geltend gemacht werden, soweit vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Der vorgenannte Haftungsausschluss betrifft nicht die Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Ebenfalls bleibt die Haftung von Digifom wegen zugesicherter
Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unberührt. Leistungsstörungen
aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat Digifom
nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Kunde keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren. Digifom haftet
nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen. Der Absender ist für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität verantwortlich. Digifom haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können. Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird auf die Höhe der bisher abgerechneten Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch in Höhe der Jahresgebühr. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn Digifom grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

§ 16 Auftragsdatenverarbeitung
Die Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung können als PDF heruntergeladen werden: Auftragsdatenverarbeitung.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sind unseren gesondert aufgeführten Datenschutzbestimmungen unter
www.digifom.com/datenschutz zu entnehmen.

§ 17 Widerrufrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Digifom GmbH, August-Wiehe-Str. 6, 59590 Geseke, E-Mail:[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs von Dienstleistungen und besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem der Verbraucher
a)    ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
b)    seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Folgen des Widerrufs von Lizenzen

Wenn Sie Ihren Nutzungsvertrag widerrufen, wird dem Käufer der von Ihnen genutzten Lizenz eine neue Lizenz-Nummer zugeschickt, die für eine neue Registrierung eines anderen Nutzers verwendet werden kann. Wurden bereits Dienstleistungen während der Widerrufsfrist genutzt, so behalten wir uns vor, die neue Lizenz um die bereits erfolgte Nutzungsdauer zu verkürzen.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An die Digifom GmbH, August-Wiehe-Str. 6, 59590 Geseke, [email protected]
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Nutzungsvertrag zur Nutzung der Plattform app.veedu.de und der darauf verfügbaren Inhalte.– Datum der Registrierung
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 18 Zustimmung zur Referenzangabe
Der Anbieter hat das Recht, den Kunden (Name, Firmenname, Firmenlogo, Firmensitz, Branche) in die Referenzliste
aufzunehmen. Dieses Recht kann dem Anbieter jederzeit mit sofortiger Wirkung entzogen werden, indem der Kunde die
Nutzung als Referenz per schriftlicher Nachricht an Digifom untersagt.

Stand: 01.06.2019